Solarversicherung

Solarversicherung gegen Sachschäden, Ertragsausfall, Ansprüche Dritter

LUMIT® – die Markenversicherung der Mannheimer – bietet Ihnen genau den richtigen Versicherungsschutz für Ihre Solaranlage.

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Brandschäden

Schutz vor Brandschäden z.B. durch Blitzschlag oder Überspannung

Dachlawinen

Schutz vor Schäden, welche durch Dachlawinen entstehen.

Sturmschäden

Schutz im Fall eines Sturmschadens

Wir stellen vor

LUMIT®

Solaranlagen- und Betreiberhaftpflicht-Versicherung

Solaranlagen-Versicherung

Die LUMIT®-Solaranlagen-Versicherung ist eine sogenannte Allgefahren-Versicherung. Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Gefahren, die auf Ihre Solaranlage einwirken, insbesondere:

■ Naturgefahren (z. B. Schneedruck, Sturm / Hagel, Feuer oder Blitzschlag)

■ Gefahren, die von Mensch oder Tier ausgehen (z. B. Diebstahl, Vandalismus, Tierverbiss)

■ Technische Gefahren, (z. B. Kurzschluss, Überspannung)

 

Weitere Highlights:

Neuwertentschädigung! Wird Ihre Anlage oder Teile davon zerstört oder gestohlen, entschädigen wir Ihnen die zum Zeit- punkt des Schadens marktüblichen Anschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.

GAP-Deckung! Der Versicherer erstattet auch die Differenz zwischen Zeitwert und Buchwert Ihrer Finanzierung, wenn Sie die Anlage unverschuldet nicht wieder aufbauen können.

Vorsorge-Versicherungssumme von 10 %, maximal 250.000 Euro, zur Vermeidung von Unterversicherung.

■ Folgende Kosten sind ohne Mehrbeitrag mitversichert: Jeweils 15.000 Euro für Entsorgungs- / Aufräumungsko- sten, Maurer-/ Stemmarbeiten, Bewegungs- / Schutzkosten, Kosten für Gerüste. Ab einer Versicherungssumme von 500.000 Euro erhöhen sich die Kostenpositionen beitragsfrei auf 50.000 Euro.

■ Mit LUMIT® sind De- und Remontage- sowie bei Photovoltaikanlagen auch Ausfallkosten bis 5.000 Euro abgesichert, soweit durch Feuer nur das Gebäude, auf dem sich die versicherte Solar anlage befindet, nicht aber die Anlage selbst beschädigt wurde.

Ausfallkostendeckung: Nach einem versicherten Schadenereignis ersetzen wir pro Tag bis zu 2,– Euro pro kWp (April– September) bzw. 1,– Euro pro kWp (Oktober–März). Die generelle Haftzeit beträgt 6 Monate. Bei Schäden durch Feuer sowie Sturm / Hagel gilt eine Haftzeit von 12 Monaten, sofern das Gebäude, auf dem die versicherte Anlage befestigt ist, durch die Einwirkung dieser Gefahren teilweise oder vollständig erneuert werden muss.

Betreiberhaftpflicht-Versicherung

Das Betreiben einer Solarstromanlage ist i.d.R. eine unternehmerische Tätigkeit und damit nicht mitversichert im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung.

Welche Risiken sind mit der LUMIT®-Betreiberhaftpflicht abgesichert?

■ Das Bauherrenrisiko, wenn Planung, Bauleitung und Bau- ausführung an einen Dritten vergeben wurden.

■ Die Verkehrssicherungspflicht

■ Das Haftungsrisiko durch Einleitung von Strom in das Netzdes Energieversorgers. (Nicht die direkte Versorgung von Endverbrauchern).

■ Das Umweltschadenrisiko, z. B. bei Feuer- oder Explosionsschäden, die durch die versicherte Solaranlage ausgelöst werden.

Das Umweltschadensgesetz ist 2007 in Kraft getreten und stellt eine neue öffentlichrechtliche Haftungsgrundlage dar. Ein Umweltschaden liegt vor, wenn Gewässer, Böden oder geschützte Tier- und Pflanzenarten und natürliche Lebensräume wie z. B. Natur- und Vogelschutzgebiete in Mitleidenschaft gezogen werden. Das heißt, bei eintretenden Schäden an der Natur können Sie von einer Behörde zur Verantwortung gezogen werden! Mit LUMIT® sind derartige Umweltschäden auf fremden Grundstücken mit 1 Mio. Euro abgesichert.

■ Schäden an fremden Gebäuden / Mietsachschäden.
Dieser Deckungsbaustein ist wichtig, wenn die Anlage auf einem angemieteten (fremden) Dach montiert wurde und ist in der Haftpflichtversicherung über den Rahmenvertrag grundsätz- lich enthalten.

Haben Sie Fragen zur Ihrer Beitragsrechnung oder hat sich Ihre Anschrift geändert? Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter.

Bei Fragen zum Deckungsumfang und im Schadenfall wenden Sie sich bitte an unseren Versicherungsmakler:

MRH Trowe Insurance Brokers GmbH

Zentrale Alsfeld
Am Ringofen 2, 36304 Alsfeld
Telefon: 06631 – 911 450
alsfeld@mrh-trowe.com

FAQ

Die wichtigsten Fragen

und Antworten zur Solarversicherung

Über die Allgefahrenversicherung der Mannheimer Versicherung AG ist Ihre PV-Anlage gegen beinahe alle Gefahren versichert. Insbesondere gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Diebstahl, Vandalismus, Tierbiss und Überspannung. Ausgeschlossen gelten lediglich: Verschleiß, Vorsatz des Anlagenbetreibers, Krieg, Terror, Kernenergie und Defekte, für die die Herstellergarantie eintritt. Schäden durch Erdbeben gelten in den unten aufgeführten Postleitzahlengebieten nicht mitversichert.

Ihre Anlage ist zum Neuwert versichert. Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten oder bei Totalschaden die Installation einer gleichwertigen Photovoltaikanlage. Sollte Ihre Versicherungssumme wegen Preissteigerungen nicht ausreichen, besteht eine Vorsorgeversicherung von 10% (max. 250.000 EUR). Über die Wiederherstellungskosten hinaus erstattet der Versicherer Ihnen zusätzliche Aufwendungen für Aufräumung/ Entsorgung, Gerüstkosten, Schadensuchkosten, Bewegungs-/Schutzkosten, Luftfrachtkosten, Maurer und Stemmarbeiten bis zu jeweils 15.000 EUR. Ab einer Versicherungssumme von 500.000 EUR erhöhen sich diese Kostenpositionen beitragsfrei auf jeweils 50.000 EUR.
Marktüblich erstattet der Versicherer nur den Zeitwert, wenn Sie Ihre Anlage nach einem Schadenfall nicht wieder aufbauen. Im Rahmenvertrag der Fa. Solarzentrum Mittelhessen GmbH erhalten Sie zusätzlich zur Zeitwertentschädigung auch die Differenz zum Buchwert des Darlehens oder Leasingvertrags Ihrer Photovoltaikanlage. Dies gilt dann, wenn Sie die Anlage nicht wieder aufbauen können, weil Sie aufgrund behördlicher Auflagen Ihr Gebäude nicht mehr errichten dürfen oder weil der Eigentümer der von Ihnen angemieteten Dachfläche das Gebäude nicht wieder aufbauen will.

Ja! Der Anlagenausfall infolge eines versicherten Sachschadens wird je ausgefallenem kWp und Tag mit bis zu 2,EUR (April – September) und bis zu 1,EUR (Oktober – März) entschädigt. Die Entschädigung wird bis zu 6 Monate lang erstattet. Diese Frist verlängert sich auf 12 Monate, wenn sich die Reparatur verzögert, weil das Gebäude erst wieder aufgebaut werden muss.

Bei einer Anlagengröße bis 5 kWp gilt ein SB von 150 EUR. Für Anlagen mit mehr als 5 kWp erhöht sich der SB auf 250 EUR. Für Anlagen mit mehr als 100 kWp beträgt der Selbstbehalt 500 EUR. In der Ertragsausfalldeckung gilt ab einer Anlagengröße von 10 kWp ein Selbstbehalt von 2 Tagen.
Ja! Es wird nicht nach der Nutzung der Gebäude unterschieden. Für Anlagen auf landwirtschaftlichen Objekten wird kein Mehrbeitrag erhoben.
Ein Gebäudeblitzschutz ist nicht vorgeschrieben der Überspannungsschutz ist seit dem 15.12.2018 Pflicht. Für den Gebäudeblitzschutz gilt: Besteht bereits ein Blitzschutzkonzept, so muss nach Anlageninstallation die Funktionstüchtigkeit des Konzepts überprüft und ggf. wiederhergestellt werden. Grundsätzlich sind die gesetzlichen Vorgaben und Normen einzuhalten.
Die Einspeisung von Strom gilt als gewerbliche Tätigkeit, die über eine Privathaftpflicht oder Haus und Grundbesitzerhaftpflicht i.d.R. nicht abgesichert ist. Es entsteht eine Deckungslücke! Haben Sie bereits eine Betriebshaftpflicht (z.B. als Landwirt)? Auch für diesen Fall muss das Risiko „Betrieb einer netzgekoppelten PV-Anlage“ explizit aufgeführt sein. Falls Sie Ihre Anlage auf einem fremden Dach betreiben fordert in den meisten Fällen ohnehin der Gebäudeeigentümer eine solche Haftpflichtdeckung, damit ein evtl. Schaden der durch die PV-Anlage am Gebäude entsteht abgesichert ist. Über den Rahmenvertrag können Sie auch eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 6 Mio. EUR abschließen.
Versicherungsnehmer ist die Fa. Solarzentrum Mittelhessen GmbH. Versichert sind die Anlagen der angemeldeten Anlagenbetreiber. Im Schadenfall wird die Leistung ausschließlich an den Anlagenbetreiber ausgezahlt (oder falls vom Betreiber gewünscht, an die finanzierende Bank).

Wenn Sie das Anmeldeformular vor der Inbetriebnahme an den Vertriebsmitarbeiter der Fa. Solarzentrum Mittelhessen GmbH zurückgeben,

beginnt der Versicherungsschutz mit dem Tag der
Inbetriebnahme. Falls Sie das Formular später
abgeben, gilt der Tag der Abgabe als Versicherungsbeginn. Bis zur Inbetriebnahme hat die Fa. Solarzentrum Mittelhessen GmbH für jede Anlage eine Montageversicherung abgeschlossen.
Der Versicherungsschutz besteht von Jahr zu Jahr fort – vergleichbar mit Ihrer KFZ-Versicherung. Auch im Rahmenvertrag können Sie Ihre Anlage mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres aus dem Vertrag ausschließen lassen. Bitte teilen Sie dies der Fa. Solarzentrum Mittelhessen GmbH rechtzeitig mit.
Der Erstbeitrag wird vom Versicherungsbeginn an bis zum Ende laufenden Kalenderjahres erhoben. Ihre Rechnung für das Folgejahr erhalten Sie spätestens bis Ende Januar des jeweiligen Jahres.
Die Bedingungen, die dem Rahmenvertrag zugrundeliegen, können Sie jederzeit unter https://webcode.mannheimer.de abrufen. Bitte geben Sie dazu oben rechts einen der folgenden Webcodes ein: Sachversicherung: 5061 G0G0 0000 0G00 0000 0711, Haftpflichtversicherung: G0G0 004G 0000 0711.
Wir empfehlen, Ihren Gebäudeversicherer über die Installation der Photovoltaikanlage zu informieren, denn als Versicherungsnehmer müssen Sie dem Versicherer jede sogenannte Gefahrerhöhung anzeigen. Wenn Sie die Anzeige unterlassen, hat der Versicherer im Schadenfall die Möglichkeit die Leistung zu verweigern. Aus diesem Grund sollten Sie den Einschreibebeleg gut aufbewahren.
Erdbeben in folgenden Postleitzahlengebieten gelten nicht mitversichert: 52062, 52066-52072, 52078-52146, 52222-52382, 52388-52393, 52399-52441, 52457-52499, 52531, 71093, 71111, 71155, 72070-72149, 72336, 72379-72393, 72406-72475, 7247972501, 72510-72513, 72517-72519, 72531, 72555, 72585, 72654, 72657, 72667, 7276072810, 72818-72829, 79400, 79415, 7953979639, 79689, 88515.